Der Sommer neigt sich dem Ende zu, und auch ich komme aus meiner Sommerpause zurück. Einige haben vielleicht schon von NIS 2 gehört. Hier eine kurze Zusammenfassung:
Die NIS-2-Richtlinie (Network and Information Security Directive 2) der EU zielt darauf ab, die Cybersicherheit zu verbessern. Sie erweitert die ursprüngliche NIS-Richtlinie und reagiert auf die wachsenden Bedrohungen für kritische Infrastrukturen.
Einige zentrale Punkte:
1. Erweiterter Anwendungsbereich: Mehr Sektoren wie Energie, Gesundheit und Verwaltung werden nun erfasst.
2. Höhere Sicherheitsanforderungen: Unternehmen müssen strengere Schutzmaßnahmen einführen, inklusive Risikomanagement und Berichterstattung.
3. Härtere Sanktionen: Bei Verstößen drohen höhere Strafen.
4. Erhöhte Meldepflichten: Sicherheitsvorfälle müssen schneller gemeldet werden.
5. Bessere Zusammenarbeit: Stärkere Koordination zwischen den EU-Staaten.
NIS 2 betrifft nicht nur große Unternehmen, sondern auch deren Dienstleister, Lieferanten und Handwerksbetriebe wie Elektrotechniker und Systemintegratoren. Jeder sollte sich Gedanken darüber machen – von der Gebäudesicherung bis zur IT-Backup-Strategie.
Die Umsetzung in kleinen Unternehmen kann herausfordernd sein, aber sie sind oft besonders anfällig für Cyberangriffe. Daher sollten auch sie die Richtlinie ernst nehmen. Dazu gehören Risikobewertungen, Sicherheitsmaßnahmen, Notfallpläne und die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern. Regelmäßige Audits und die Einhaltung von Meldepflichten sind ebenfalls wichtig.
Es ist entscheidend, Cybersicherheit als integralen Teil des Geschäfts zu betrachten, um Risiken zu minimieren.
In den nächsten Wochen und Monaten werden wir sicher einige dieser Themen genauer unter die Lupe nehmen.